Öffentliche Feuerwehren
Öffentliche Feuerwehren
Der Feuerschutz in den Städten und Gemeinden des Landes wird von den öffentlichen Feuerwehren sicher gestellt. Diese werden nach Vorgaben des Landes von den Städten und Gemeinden unterhalten und sind für die Brandbekämpfung bei Schadenfeuern sowie für die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zuständig.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Aufgabenbereiche, die Qualifizierungsmöglichkeiten aktiver Feuerwehrangehöriger sowie die Würdigung ihrer Tätigkeit durch Auszeichnungen und Ehrungen aufzeigen.
Feuerschutz
Die 3,6 Millionen Bürger*innen im Regierungsbezirk Arnsberg werden von 83 öffentlichen Feuerwehren mit über 700 Standorten Tag und Nacht geschützt.
Jede Gemeinde hat eine Feuerwehr; deren Größe und Ausstattung natürlich von den örtlichen Bedingungen wie Einwohnerzahl, Fläche und Infrastruktur abhängt.
Von den mehr als 22.000 aktiven Feuerwehrangehörigen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Arnsberg sind nur etwa 2.500 hauptberuflich bei Berufsfeuerwehren und auf hauptamtlich besetzten Feuerwachen tätig; die übrigen versehen ihren Dienst rein ehrenamtlich.
Die Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren bewältigen jährlich über 9.000 Brandeinsätze und über 20.000 Einsätze zur technischen Hilfeleistung.
Die Gemeinden schreiben in ihren Brandschutzbedarfsplänen, die vom Rat der Gemeinde beschlossen werden, fest, welche Schutzziele im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung erreicht werden sollen und welche Feuerwehreinheiten und -fahrzeuge vorgehalten werden sollen, um diese Ziele zu erreichen. In aller Regel orientieren sich die Gemeinden dabei an der Zielvorstellung, jede Einsatzstelle in den bauplanungsrechtlichen Innenbereichen des Gemeindegebiets zu jeder Zeit in 8 Minuten in der Mindesteinsatzstärke von 9 Kräften zu erreichen.
Einsatz
Jede Feuerwehr ist erst einmal für den Schutz ihres eigenen Gemeindegebiets zuständig. Bei ungünstigen Randlagen kann es jedoch zweckmäßig sein, die Feuerwehr der Nachbargemeinde gleich mit zu alarmieren, da diese unter Umständen sogar eher eintrifft. Weiterhin kann die Bezirksregierung den Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zusätzliche Einsatzbereiche zuweisen, dabei ist die Lage des Verkehrsweges (z. B. Auf- und Abfahrten bei Autobahnen) und die Leistungsfähigkeit und Ausrüstung der angrenzenden Feuerwehren zu berücksichtigen.
Bei größeren Einsätzen, die die Möglichkeiten der betroffenen Gemeinde überfordern, unterstützen die Feuerwehren anderer Gemeinden im Rahmen der Überörtlichen Hilfe.
Für besonders große Schadenslagen bilden Einheiten der Feuerwehren aus mehreren Gemeinde so genannte Bereitschaften und Abteilungen die geordnet unter einheitlicher Führung zur Vorgeplanten Überörtlichen Hilfe größeren Umfangs entsandt werden können.
Weitere Informationen zur Vorgeplanten Überörtlichen Hilfe können Sie unter dem verwandten Thema Katastrophenschutz der Powerpoint-Präsentation Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk Arnsberg entnehmen.
Baulicher Brandschutz
Gebäude müssen so errichtet werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. An Gebäude wie Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser, bei denen im Brandfall besonders viele Menschen gefährdet sind, werden besondere Anforderungen gerichtet. Deshalb werden besonders erfahrene und ausgebildete Feuerwehrangehörige bereits in der Planungsphase an der Prüfung neuer Bauvorhaben beteiligt. Besondere bauliche Anlagen werden in regelmäßigen Abständen begangen, um brandschutztechnische Probleme festzustellen.
Ausbildung
Sowohl die ehrenamtlichen als auch die freiwilligen Angehörigen der Feuerwehr erhalten eine qualifizierte Ausbildung, die in den Gemeinden, auf Kreisebene und für besondere Fach- und Führungsaufgaben am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen absolviert wird. In der Regel opfern die freiwilligen Feuerwehrkräfte dafür ihre Freizeit; nur in Ausnahmefällen werden sie dafür von ihren Arbeitgeber*innen freigestellt.
Auszeichnungen und Ehrungen
Das Land NRW erkennt die besonderen Leistungen der Feuerwehrangehörigen an. Für besondere Verdienste und lange aktive Mitwirkung zeichnet das Land Feuerwehrangehörige mit den Ehrenzeichen der Feuerwehr aus; so erhalten Angehörige der Feuerwehren nach 25 Jahren pflichttreuer Diensterfüllung das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber und nach 35 Jahren in Gold. Besondere Verdienste um das Feuerschutzwesen oder auch mutiges und entschlossenes Verhalten im Zusammenhang mit einem Feuerwehreinsatz können mit den Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe gewürdigt werden.
Für Fragen zu öffentlichen Feuerwehren, zum Feuerschutz, zu Qualifizierungsmöglichkeiten aktiver Feuerwehrangehöriger sowie zu Auszeichnungen und Ehrungen stehen die Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
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