Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind mehrere Lagepläne in Papierform und ein Lageplan auf einem Tablet sowie ein Dreikantlineal.
06.01.2025
Regionalplanänderungsverfahren für Windenergiebereiche im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis

Zweite Offenlage gestartet

Auf ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Regionalrates Arnsberg im Rahmen der 19. Änderung des Regionalplanes für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis (Festlegung von Windenergiebereiche) einstimmig für eine zweite Offenlage des Planentwurfes votiert.

Die geänderten Planunterlagen, bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Festlegungen und Erläuterungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, können elektronisch auf der Digitalen Plattform, der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg sowie im Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter der folgenden Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:

https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2

Eine Stellungnahme ist ausschließlich zu den geänderten Planinhalten möglich.

Weiterhin liegen die geänderten Planunterlagen im Zeitraum vom 6. Januar bis einschließlich 5. Februar 2025 an folgenden Stellen zu jedermanns Einsicht innerhalb der behördlichen Dienststunden öffentlich aus:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie Freitag von 08:30 bis 14 Uhr 
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich. 
Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich beispielsweise per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden: 
E-Mail: sohsk-ee [at] bra [dot] nrw [dot] de (sohsk-ee@bra [dot] nrw [dot] de); Telefon: 02931 82-2303 (Bernd Berk) oder 02931 82-3346 (Svenja Skowronski)

Hochsauerlandkreis Kreishaus Meschede
Raum 520, Steinstraße 27, 59872 Meschede
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 bis 12Uhr und von 14 bis 15:30 Uhr, Dienstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 13 Uhr 
Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Franz-Josef Mönxelhaus (Telefon: 0291 94-1509 oder 0171 9754070, E-Mail: franz-josef [dot] moenxelhaus [at] hochsauerlandkreis [dot] de (franz-josef [dot] moenxelhaus@hochsauerlandkreis [dot] de)).

Kreis Soest Kreisverwaltung
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest 
Montag und Mittwoch von 8:00 bis 16 Uhr, Dienstag von 7 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr
Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Julian Schmidt (Telefon: 02921 30-3857, E-Mail: julian [dot] schmidt [at] kreis-soest [dot] de (julian [dot] schmidt@kreis-soest [dot] de)). 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist (06.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025) elektronisch, schriftlich, zur Niederschrift oder auf folgenden Wegen vorgebracht werden: - Beteiligung NRW über den Link: https://url.nrw/bra-so-hsk-19-2 - per E-Mail an sohsk-ee [at] bra [dot] nrw [dot] de (sohsk-ee@bra [dot] nrw [dot] de) - auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg - 

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können jetzt ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Es ist vorgesehen, die 19. Änderung im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorzulegen.