Zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Märkischen Kreis bestellt
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat zu diesem Anlass insgesamt 22 Bestellungsurkunden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben, wobei zwei Bestellungen in den Kehrbezirken des Märkischen Kreises erfolgten.
Herr David Sönnecken wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Märkischer Kreis 35 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Randbezirke der Stadt Altena. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Detlev Stumpe, ist in den Ruhestand getreten. David Sönnecken besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“.
Herr Michael Stöcker wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Märkischer Kreis 10 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst einen Teil der Innenstadt von Hemer sowie die Ortsteile Sundwig, Deilinghofen und Apricke, ferner die Mendener Ortsteile Hüingsen und Oberrödinghausen. Michael Stöcker besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“. Sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.
Hintergrund
Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, die nach einer Reform von 2013 jeweils für sieben Jahre befristet vergeben werden. Diese Reform wurde eingeführt, da zuvor Kehrbezirke „auf Lebenszeit“ vergeben wurden und somit wenig Wettbewerb entstehen konnte.
Seit der Reform können sich alle sieben Jahre interessierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger um die freiwerdenden Kehrbezirke bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.
Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.
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