Zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Dortmund bestellt
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat zu diesem Anlass insgesamt 22 Bestellungsurkunden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben, wobei zwei Bestellungen in den Kehrbezirken der Stadt Dortmund erfolgten.
Herr Stefan Stork wird zum 1. Februar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Dortmund 02 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst jeweils Teile von Dortmund-Eving, Dortmund-Mengede und Dortmund-Brechten. Stefan Stork besitzt die Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater". Er übernimmt den Kehrbezirk von seinem Vater, Winfried Stork, der in den Ruhestand treten wird.
Herr Thorsten Meierling wird zum 1. März 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Dortmund 25 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst jeweils Teile von Dortmund-Lücklemberg, Dortmund-Löttringhausen, Dortmund-Brünninghausen und Dortmund-Hombruch. Thorsten Meierling besitzt die Zusatzqualifikation "Gebäudeenergieberater". Sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.
Herr Peter Kluczniok wird zum 1. März 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Dortmund 14 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst jeweils Teile von Dortmund-Rahm, Dortmund-Huckarde, Dortmund-Kirchlinde und Dortmund-Westrich. Peter Kluczniok besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“. Er übernimmt den Kehrbezirk von Herrn Helmut Bolz, der in den Ruhestand treten wird.
Hintergrund
Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, die nach einer Reform von 2013 jeweils für sieben Jahre befristet vergeben werden. Diese Reform wurde eingeführt, da zuvor Kehrbezirke „auf Lebenszeit“ vergeben wurden und somit wenig Wettbewerb entstehen konnte.
Seit der Reform können sich alle sieben Jahre interessierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger um die freiwerdenden Kehrbezirke bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.
Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.
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