Zustimmung der Landesplanungsbehörde liegt vor – Windenergiebereiche für Südwestfalen jetzt endgültig im Regionalplan abgesichert
Damit kann sowohl der neue Teilplan für den Märkischen Kreis, die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein als auch die 19. Änderung des Regionalplanes für den Kreis Soest und für den Hochsauerlandkreis mit der kurzfristig vorgesehenen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt endgültig in Kraft treten. Diese Information gab Regierungspräsident Heinrich Böckelühr am 27. März in der Sitzung des Regionalrates bekannt. Der Regionalrat Arnsberg hatte am 12. März einstimmig den abschließenden Feststellungsbeschluss für die beiden Teilpläne gefasst.
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr:
„Mit dieser positiven Entscheidung haben alle Kreise in Südwestfalen, die dortigen Städte und Gemeinden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Rechtsklarheit und Planungssicherheit, um den weiteren strukturierten Ausbau der Windkraft auf einer rechtssicheren Basis vor Ort verlässlich planen und umsetzen zu können. Mein Dank geht zum einen an die Mitglieder des Regionalrates für eine sachliche und ergebnisorientierte Diskussionskultur in der langen und anspruchsvollen Phase der Neuaufstellung beziehungsweise Änderung der Regionalpläne sowie an das zuständige Fachministerium in Düsseldorf für die kontinuierliche und fachliche Beratung.“
Alle Fraktionen des Regionalrates hatten schon bei der Abstimmung über die beiden Teilpläne am 12. März ihre große Zufriedenheit mit dem Ablauf des gesamten Diskussions- und Arbeitsprozesses durch die Bezirksregierung als Planungsbehörde bei der umfangreichen und komplexen Erarbeitung der Regionalpläne zum Ausdruck gebracht.
Die Festlegung der WEB erfolgte auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes mit einheitlichen Kriterien zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie und unter Erfüllung des zugeteilten regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Arnsberg. Es wurde bei der Festlegung der Windenergiebereiche darauf geachtet, dass keine Kommune überproportional belastet und eine Umzingelung von Ortslagen bestmöglich verhindert wird.
In den rechtsverbindlich festgelegten Windenergiebereichen können nun bei den jeweiligen Kreisen Anträge für konkrete Windkraftanlagen gestellt werden, die dort als privilegierte Vorhaben im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens genehmigt werden können. Die Übergangsregelungen des Landesplanungsgesetzes sind künftig nicht mehr anwendbar.
Die im Märkischen Kreis sowie den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein jetzt landesplanerisch abgesicherten Windenergiebereiche umfassen insgesamt 5.711 Hektar; im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest sind es 8.033 Hektar von den für Südwestfalen im Landesentwicklungsplan insgesamt vorgesehenen 13.186 Hektar.
Für die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis, den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein ist die erforderliche Grundlage unter anderem für die weitere Entwicklung der Wohn- und Wirtschaftsflächen geschaffen.