Vier bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in Hamm bestellt
Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat zu diesem Anlass insgesamt 22 Bestellungsurkunden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben, wobei vier Bestellungen in den Kehrbezirken der Stadt Hamm erfolgten.
Herr Jens Schulze wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Hamm 15 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst den südlichen und östlichen Teil der Hammer Innenstadt sowie den Ortsteil Ostwennemar. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Eckhard Lambardt, ist in den Ruhestand getreten.
Herr Björn Krause wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Hamm 13 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Hamm-Daberg, Hamm-Pelkum und Hamm-Wiescherhöfen. Der Vorgänger im Kehrbezirk Hamm 13, Herr Sieghard Bauch, ist in den Ruhestand getreten. Björn Krause besitzt die Zusatzqualifikationen „Betriebswirt des Handwerks“ und „Gebäudeenergieberater“. Sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.
Herr Tim Schwentorat wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Hamm 05 bestellt. Der Kehrbezirk Hamm 05 umfasst Teile des Hammer Nordens sowie Teile von Hamm-Heessen. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Björn Krause, wurde für einen anderen Kehrbezirk im Bereich der Stadt Hamm bestellt.
Herr Ulrich Jencek wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Hamm 02 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Hamm-Heessen und Hamm-Bockum-Hövel. Ulrich Jencek besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“.
Hintergrund
Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, die nach einer Reform von 2013 jeweils für sieben Jahre befristet vergeben werden. Diese Reform wurde eingeführt, da zuvor Kehrbezirke „auf Lebenszeit“ vergeben wurden und somit wenig Wettbewerb entstehen konnte.
Seit der Reform können sich alle sieben Jahre interessierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger um die freiwerdenden Kehrbezirke bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.
Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.
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