Neuer Regionalplan für den Märkischen Kreis und die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein verabschiedet
Zugleich schafft der neue Regionalplan durch die Festlegung von Bereichen für die Nutzung von Windenergie (WEB) Klarheit für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Vorgaben für den Ausbau der Windkraft. Die in den drei Kreisen jetzt landesplanerisch abgesicherten Windenergiebereiche umfassen insgesamt 5.711 Hektar von den für Südwestfalen insgesamt vorgesehenen 13.186 Hektar.
Die Festlegung der WEB erfolgte auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes mit einheitlichen Kriterien zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie und unter Erfüllung des zugeteilten regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Arnsberg. Es wurde bei der Festlegung der Windenergiebereiche darauf geachtet, dass keine Kommune überproportional belastet wird und eine Umzingelung von Ortslagen bestmöglich verhindert wird.
Letzter entscheidenden Verfahrensschritt ist jetzt eine Zustimmung der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie, MWIKE), die nach Rechtsprüfung des neuen Regionalplanes innerhalb einer Frist von zwei Monaten erfolgen muss. Danach kann die Bekanntmachung der Regionalplanneuaufstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW erfolgen und der neue Räumliche Teilplan in Kraft treten.
Zahlreiche neue rechtliche Grundlagen und geänderte inhaltliche Anforderungen an die Regionalplanung hatten die Neuaufstellung des Regionalplans für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein erforderlich gemacht. Die bisherigen für die drei Kreise rechtswirksamen Regionalpläne sind aus den Jahren 2001 (für den Märkischen Kreis) sowie 2008 (für den Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) und sollen künftig in einem Räumlichen Teilplan zusammengefasst werden.
Ein erster Planentwurf wurde vom 29. Januar 2021 bis einschließlich 30. Juni .2021 öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen konnten sich so über die Regionalplanneuaufstellung informieren und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Während des Beteiligungsverfahrens erreichten die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg insgesamt 4.619 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Von den 231 beteiligten öffentlichen Stellen gaben 116 eine Stellungnahme ab.
Nach der fachlichen Bearbeitung und anschließenden Erörterung all dieser Eingaben wurde ein weiterentwickelter Entwurf vom 18. November 2024 bis einschließlich 17. Dezember 2024 öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen konnten erneut Einwendungen und Bedenken zu den vorgenommenen Planänderungen formulieren. Während des Beteiligungsverfahrens erreichten die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Arnsberg 99 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Von den 228 beteiligten öffentlichen Stellen gaben 79 eine Stellungnahme ab.
Die Stellungnahmen bezogen sich neben der Windenergie vor allem auf die Themenkomplexe Rohstoffsicherung und die Siedlungsentwicklung und sind ebenfalls ausgewertet und so weit wie möglich in den endgültigen Planentwurf eingeflossen.
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