Bezirksregierung
Arnsberg
Übergabe der Schlussfeststellung an Raimund Stricker (2.v.r.), durch Achim Hoffmann (l.), Markus Knebel und Andreas Niklas (r.)
11.09.2024
Schlussfeststellung an Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft übergeben

Flurbereinigungsverfahren Wenden-Ost abgeschlossen

Zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Wenden-Ost konnte am 9. September die Schlussfeststellung feierlich an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Raimund Stricker, übergeben werden. 

Nachdem bereits im Jahr 2005 das Teilgebiet Wenden-West schlussfestgestellt werden konnte, ist nun auch die Flurbereinigung des zirka sechsmal so großen Gebiets Wenden-Ost, das rund 500 Beteiligte betraf, erfolgreich zum Abschluss gebracht worden.

Anlässlich des Weiterbaus der Bundesautobahn 4 und der damit zusammenhängenden Bundesstraße 54-HTS/54n wurde in Wenden ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet und durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.

Die feierliche Übergabe der Schlussfeststellung, stellvertretend für alle Beteiligten an Raimund Stricker, fand in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung in Siegen statt. Die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit fand nun mit der Schlussfeststellung und der damit verbundenen Auflösung der Teilnehmergemeinschaft ihren Abschluss.

Das Flurbereinigungsverfahren Wenden-Ost diente neben der Agrarstrukturverbesserung, der Dorfentwicklung, der Landschaftspflege und dem Naturschutz auch der Bereitstellung der Flächen im Trassenbereich der A4/B54-HTS und der B54n. Die so bereitgestellten Flächen für den Maßnahmenträger (Straßen.NRW) dienten der Vermeidung von sonst notwendig gewordenen Enteignungen durch den Straßenbaulastträger. Darüber hinaus konnten Durchschneidungsschäden an den Grundstücken behoben und 43 km Wirtschaftswege gebaut werden, um das Wegenetz im Umfeld der Trasse anzupassen oder neu zu gestalten. Zu den Maßnahmen der Flurbereinigung gehörten unter anderem die Arrondierung und Erschließung der Flurstücke, die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Auflösung etwaiger Landnutzungskonflikte.