Einstimmiger Beschluss für zweite Offenlage der 19. Änderung für die Windkraftplanung
Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes waren insgesamt 552 Einwendungen und Bedenken von Bürgern und Bürgerinnen sowie 76 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen. Diese sind alle fachlich bearbeitet und mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden. Ziel der Erörterungen war es, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien bei der Festlegung von Vorrangzonen für die Windkraft zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen. Durch das Beteiligungsverfahren und die Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben. Daher hat der Regionalrat mit der heutigen Entscheidung die zweite Offenlage beschlossen.
Die der einstimmigen Beschlussfassung vorausgehende Diskussion zeigte die hohe Konsensbereitschaft des Regionalrates und den Willen für die beiden Kreise eine fachlich fundierte und regional gut abgestimmte Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien für die nächsten Jahre zu entwickeln.
Die zweite Offenlage der 19. Änderung des Regionalplans SO / HSK wird nun für die Dauer von einem Monat elektronisch veröffentlicht sowie ergänzend bei der Bezirksregierung Arnsberg Regionalplanungsbehörde), dem Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse werden rechtzeitig im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg bekanntgegeben.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können dann ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Die Beteiligungsfrist sowie die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden ebenfalls rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Die 19. Regionalplanänderung SO / HSK soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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