Bezirksregierung
Arnsberg
29.10.2024
Regionalplan Olpe, Siegen-Wittgenstein, Märkischer Kreis

Einstimmiger Beschluss für zweite Offenlage

Auf ihrer Sitzung am 29. Oktober haben die Mitglieder des Regionalrates Arnsberg einstimmig für eine zweite Offenlage des Planentwurfes für die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein votiert.

Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes waren insgesamt 4.619 Einwendungen und Bedenken von Bürgern und Bürgerinnen sowie 116 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen. Diese sind alle fachlich bearbeitet und in den Sommermonaten nochmals in 42 Terminen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden. Ziel der Erörterungen war es, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien zur Aufstellung des Regionalplans zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen. Durch rechtliche Änderungen sowie aus der Vielzahl der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben. Daher hat der Regionalrat mit der heutigen Entscheidung die zweite Offenlage beschlossen.

Die der einstimmigen Beschlussfassung vorausgehende Diskussion zeigte die hohe Konsensbereitschaft des Regionalrates und den Willen für die drei Kreise eine fachlich fundierte und regional gut abgestimmte Planungsgrundlage für die kommenden Jahre zu entwickeln. 

Die Mitglieder des Regionalrates bedankten sich fraktionsübergreifend für die hohe Professionalität bei der Durchführung des Verfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg.  

Der zweite Entwurf Regionalplans MK-OE-SI wird nun für die Dauer von einem Monat elektronisch veröffentlicht sowie ergänzend bei der Bezirksregierung Arnsberg (Regionalplanungsbehörde), dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe und dem Kreis Siegen-Wittgenstein öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse werden rechtzeitig im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg bekanntgegeben. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können dann ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Die Beteiligungsfrist sowie die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden ebenfalls rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Der dann entstandene zweite Planentwurf soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 

Als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk legt der Regionalplan die wesentlichen räumlichen Ziele für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein fest. Er setzt damit den rechtlichen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und die Landschaftsplanung. Das Plangebiet der drei Kreise und 33 Städte und Gemeinden umfasst eine Fläche von 290.000 Hektar mit ca. 820.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 

Der Entwurf ist bestimmt vom Leitgedanken des Erhalts und der Weiterentwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Flächenregion im Vergleich zu den Ballungsräumen. Die formulierten Planungsziele sind u. a. bestimmt von Zukunftsthemen, die für die weitere Entwicklung in der Region entscheidend sind. Dazu gehört die aktive Bewältigung des Klimawandels. So sieht der Planentwurf beispielsweise Möglichkeiten für die verstärkte Nutzung regenerativer Energien vor. Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf zahlreiche Planungsaspekte wie z. B. eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und findet daher im Planentwurf Berücksichtigung. Gleichzeitig gehört die Eröffnung von Entwicklungsperspektiven und Modernisierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft zu den Aufgabenstellungen.