Bezirksregierung
Arnsberg
17.01.2025
Neujahrsempfang

Drei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Kreis Soest bestellt

Auch dieses Jahr fand erneut der Neujahrsempfang der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg statt. Insgesamt kamen über 200 Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus dem gesamten Regierungsbezirk am Freitag, 17. Januar 2025, nach Dortmund.

Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat zu diesem Anlass insgesamt 22 Bestellungsurkunden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben, wobei drei Bestellungen in den Kehrbezirken des Kreis Soest erfolgten.

Herr Justin Stöppel wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Soest 03 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Lippstadt sowie die Ortsteile Bad Waldliesborn und Cappel. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Gisbert Boelk, ist den Ruhestand getreten. Justin Stöppel besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“.

Herr Louis Fehst wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Soest 04 bestellt. Der Kehrbezirk liegt im nordwestlichen und südlichen Teil der Stadt Lippstadt. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Helmut Niggenaber, ist in den Ruhestand getreten. Louis Fehst besitzt die Zusatzqualifikation „Gebäudeenergieberater“.

Herr Rene Sätzer wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Soest 18 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Soest und den Bad Sassendorfer Ortsteil Elfsen. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Stephan Springer, wurde für einen Kehrbezirk im Kreis Unna bestellt. Rene Sätzer besitzt die Zusatzqualifikationen „Gebäudeenergieberater“ und „Brandschutztechniker“.

Hintergrund

Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, die nach einer Reform von 2013 jeweils für sieben Jahre befristet vergeben werden. Diese Reform wurde eingeführt, da zuvor Kehrbezirke „auf Lebenszeit“ vergeben wurden und somit wenig Wettbewerb entstehen konnte.

Seit der Reform können sich alle sieben Jahre interessierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger um die freiwerdenden Kehrbezirke bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.