Bezirksregierung
Arnsberg
17.01.2025
Neujahrsempfang

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Ennepe-Ruhr-Kreis bestellt

Auch dieses Jahr fand erneut der Neujahrsempfang der Schornsteinfeger-Innung bei der Bezirksregierung Arnsberg statt. Insgesamt kamen über 200 Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus dem gesamten Regierungsbezirk am Freitag, 17. Januar 2025, nach Dortmund.

Regierungspräsident Heinrich Böckelühr hat zu diesem Anlass insgesamt 22 Bestellungsurkunden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben, wobei eine Bestellung in den Kehrbezirken des Ennepe-Ruhr-Kreises erfolgte.

Herr Florian Skarbnik wurde zum 1. Januar 2025 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 26 bestellt. Der Kehrbezirk umfasst Teile von Witten-Stockum und das Wittener Wohngebiet „Sonnenschein“. Der Vorgänger im Kehrbezirk, Herr Oliver Rief, wurde für einen Kehrbezirk im Regierungsbezirk Münster bestellt.
Florian Skarbnik besitzt die Zusatzqualifikationen "Gebäudeenergieberater" und "Brandschutztechniker". Sein Schornsteinfegerbetrieb ist nach dem Gütesiegelverfahren „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ der akkreditierten Zertifizierungsstelle für Handwerk und Mittelstand in Deutschland (ZdH-Zert GmbH) zertifiziert.

Hintergrund

Im Regierungsbezirk Arnsberg gibt es insgesamt 320 Kehrbezirke, die nach einer Reform von 2013 jeweils für sieben Jahre befristet vergeben werden. Diese Reform wurde eingeführt, da zuvor Kehrbezirke „auf Lebenszeit“ vergeben wurden und somit wenig Wettbewerb entstehen konnte.

Seit der Reform können sich alle sieben Jahre interessierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger um die freiwerdenden Kehrbezirke bewerben. Die Auswahl unter den Bewerbenden wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium hierbei ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk. Die Bezirksregierung Arnsberg führt in der Regel zusätzlich Auswahlgespräche durch.

Nach Ablauf der sieben Jahren können sich die jeweiligen Kehrbezirksinhaberinnen und -inhaber erneut um den bisher verwalteten Bezirk bewerben.