Karten für digitale Kontrollgeräte
Für digitale Kontrollgeräte in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen werden verschiedene Karten benötigt.
Unternehmens- und Werkstattkarten
Anträge auf Karten für die Unternehmen bzw. die zur Überprüfung der digitalen Kontrollgeräte zugelassenen Werkstätten im Regierungsbezirk werden beim Land NRW entgegengenommen. Die Unternehmens- und Werkstattkarten können online über das Arbeitsschutzportal des Landes NRW beantragt werden. Dieses Verfahren bringt den Antragstellenden mehrere Vorteile:
- Die Anträge können schneller bearbeitet werden.
- Die Verwaltungsgebühr beträgt nur 30 statt der sonst fälligen 34 Euro.
- Die Antragstellenden können sich nach ihrer Registrierung jederzeit über den Bearbeitungsstand ihrer Anträge informieren.
Wenn Sie rechts auf den Online-Antrag klicken
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie Ihren Antrag ab.
- Drucken sie sich Ihren Gebührenbescheid aus.
- Nehmen Sie die Überweisung zum angegebenen Aktenzeichen vor.
Sobald Ihr Zahlungseingang hier vorliegt, werden wir Ihre Unternehmenskarte in Auftrag geben. Diese wird Ihnen dann ca. 7 Tage später vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg direkt zugesandt. Für Rückfragen steht Ihnen unser @nton-Service-Center von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 0211/837 1920 gern zur Verfügung.
Fahrerkarten
Für die Ausgabe von Karten für Fahrer*innen sind die Führerscheinstellen vor Ort zuständig.
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