Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Paragraphzeichen steht vor einer Waage und einem Hammer auf einem Tisch

Fahrerlaubnisrecht, Ausnahmegenehmigungen und Anerkennungen

Die Bezirksregierung hat die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter des Bezirks und erteilt Anerkennungen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und sonstiger Vorschriften.

Im einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Amtliche Anerkennung von Sachverständigen und Prüfern für den Kfz-Verkehr
  • Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieuren
  • Anerkennungen gem. § 68 FeV (Erste Hilfe) 
  • Fachaufsicht im Fahrschul- und Fahrlehrerrecht
  • Ausnahmeregelungen von Fahrerlaubnisverordnungen im Einzelfall
  • Sonstige Anerkennungen gem. § 74 FeV
  • Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem (BKrFQG)