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Fahrerlaubnisrecht, Ausnahmegenehmigungen und Anerkennungen
Die Bezirksregierung hat die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsämter des Bezirks und erteilt Anerkennungen und Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und sonstiger Vorschriften.
Im einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:
- Amtliche Anerkennung von Sachverständigen und Prüfern für den Kfz-Verkehr
- Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieuren
- Anerkennungen gem. § 68 FeV (Erste Hilfe)
- Fachaufsicht im Fahrschul- und Fahrlehrerrecht
- Ausnahmeregelungen von Fahrerlaubnisverordnungen im Einzelfall
- Sonstige Anerkennungen gem. § 74 FeV
- Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem (BKrFQG)
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