Bezirksregierung
Arnsberg
Verschiedenfarbige menschliche Figuren bilden einen Kreis um die Umrisse der Bundesrepublik Deutschland.

Staatsangehörigkeitsrecht

Für die Bearbeitung

  • eines Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit 
    (Antragstellung: siehe Vordruck unter „DOWNLOADS“)
  • einer Erklärung nach § 5 StAG - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung 
    (Antragstellung: formlos)

ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Arnsberg hat.

Für Einbürgerungen sind in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden

  • der kreisfreien Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) oder
  • der Kreise (im Regierungsbezirk Arnsberg: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) oder
  • der großen kreisangehörigen Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten)

zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).