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Staatsangehörigkeitsrecht
Für die Bearbeitung
- eines Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
(Antragstellung: siehe Vordruck unter „DOWNLOADS“) - einer Erklärung nach § 5 StAG - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
(Antragstellung: formlos)
ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Arnsberg hat.
Für Einbürgerungen sind in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden
- der kreisfreien Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) oder
- der Kreise (im Regierungsbezirk Arnsberg: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) oder
- der großen kreisangehörigen Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten)
zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).
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