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Staatsangehörigkeitsrecht
Für die Bearbeitung von Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig, soweit die antragstellende Person den gewöhnlichen Aufenthalt im Regierungsbezirk Arnsberg hat.
Für die Antragstellung ist der Vordruck unter „DOWNLOADS“ zu verwenden.
Für Einbürgerungen sind in Nordrhein-Westfalen je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden
- der kreisfreien Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne) oder
- der Kreise (im Regierungsbezirk Arnsberg: Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna) oder
- der großen kreisangehörigen Städte (im Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Iserlohn, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Siegen, Unna und Witten)
zuständig (siehe Zuständigkeitsfinder unter „INFORMATIONEN ZUM THEMA IM INTERNET“).
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