Bezirksregierung
Arnsberg

Förderrichtlinie und Anlagen

Den Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2019, geändert am 16.04.2020, zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Kontext der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ finden Sie hier.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeiten“ finden Sie hier.

Eine Auflistung der Änderungen finden sie hier.

Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt. Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z.B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier.