Bezirksregierung
Arnsberg
Blaue Figuren stehen im Kreis, eine rote Figur steht alleine außerhalb

Meldestellen für Fälle von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass unterhalb der Strafbarkeitsgrenze

Die Landesregierung setzt sich konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Hass ein. Aus diesem Grund richtete das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) ein bundesweit einzigartiges Netz in Form von mehreren Meldestellen ein, die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfassen, analysieren und dokumentieren.
 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Der Projektaufruf richtet sich an Träger mit Sitz (Satzungs- und Verwaltungssitz) in Nordrhein-Westfalen.

 

Was wird gefördert?

  • Meldestelle Querfeindlichkeit
  • Meldestelle antimuslimischer Rassismus
  • Meldestelle Antiziganismus
  • Meldestelle anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

⇒ Erfahrung in der Durchführung von Projekten 

⇒ Vernetzungserfahrung, Anzahl der Kooperationspartnerinnen und Partner und deren Einbeziehung 

⇒ Ansprache und Zugang zur Zielgruppe / Sprachkompetenzen 

⇒ Erfahrungen in der Sicherstellung von Datenschutz und Cybersicherheit 

⇒ Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden auf Landes- und Bundesebene 

⇒ Erfahrungen in der Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erlebt haben 

⇒ Erfahrung im konzeptionellen, wissenschaftlichen Arbeiten

⇒ Erfahrungen mit mehrdimensionalen Diskriminierungsphänomenen und Intersektionalität

⇒ Darlegung der Maßnahme, Instrumente, Umsetzungsschritte, Erfolgskontrolle, Benennung von Zwischenzielen, Ausführungen zum Transfer der Ergebnisse

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Anträge zum Projektaufruf sind bis zum 17.11.2024 online über das Verfahren integration.web zu stellen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg
Kontaktdaten:                                                                                                
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36
Kompetenzzentrum für Integration-KfI                                                                     
Seibertzstr. 1                                                                                                          
59821 Arnsberg

                                                                
Bitte beachten Sie, dass verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden können

Online – Zugang Antragsportal

Die Einwahlmöglichkeit zum Antragportal finden Sie hier.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Grundlage der Förderung sind die Landeshaushaltsordnung (§§ 23,44 LHO) sowie ggf. der Förderaufruf.

Datenschutzrechtliche Informationen finden Sie hier