Bezirksregierung
Arnsberg
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Meldestellen für Fälle von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Projektaufruf für Einzelprojekte für den Betrieb von Meldestellen für

  • antimuslimischen Rassismus
  • anti-Schwarzen, antiasiatischen inklusive weiterer Formen von Rassismus
  • Antiziganismus
  • Queerfeindlichkeit

     

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) ruft zur Abgabe von Einzelanträgen für die Modellphase der Inbetriebnahme von Meldestellen auf.

Der Aufruf steht in der langen Tradition des Landes, Antidiskriminierungsarbeit zu fördern und konsequent gegen Ausgrenzung und Hass vorzugehen.
 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Der Projektaufruf richtet sich an Träger mit Sitz (Satzungs- und Verwaltungssitz) in Nordrhein-Westfalen.

 

Was sind die Projektziele?

Mit der Einrichtung von unterschiedlichen Meldestellen möchte die Landesregierung  in Zukunft Fälle von Diskriminierung unabhängig von ihrer etwaigen Strafbarkeit, je nach Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, systematisch erfassen, analysieren und dokumentieren. Mit den Meldestellen wird erstmals eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen, diese verschiedenen Formen von Diskriminierung und Ausgrenzungen zu melden, sichtbar zu machen und statistisch zu erheben. 

Die Landesregierung erwartet mit der Einrichtung der künftigen Meldestellen auf einer soliden wissenschaftlichen und empirischen Grundlage Kenntnisse darüber, wo, in welcher Form und wie häufig Diskriminierung in ihren unterschiedlichen Formen vorkommt. 

In der Modellphase sollen die im MKJFGFI bearbeiteten phänomenspezifischen Formen von Rassismus (antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus anti-Schwarzer Rassismus, antiasiatischer Rassismus sowie weitere Formen) und Queerfeindlichkeit bearbeitet werden. 

Was wird gefördert?

In Anlehnung an die oben genannten Ziele wird im Rahmen einer Modellphase der Betrieb von vier Meldestellen gefördert.
 

Betrieb der Meldestellen

Im Rahmen einer Modellprojektförderung soll je eine Meldestelle für die Phänomenbereiche

  • antimuslimischer Rassismus
  • anti-Schwarzer, antiasiatischer inklusive weiterer Formen von Rassismus
  • Antiziganismus
  • Queerfeindlichkeit


in Betrieb genommen werden.

Der Projektstart ist für den 01.01.2025 vorgesehen. Der Bewilligungszeitraum ist bis zum 31.12.2025 vorgesehen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Die Anträge zum Projektaufruf sind bis 17.11.2024 online über das Verfahren integration.web beim KfI NRW einzureichen. 

Die folgenden Kriterien sind im Antrag darzulegen: 

  • Erfahrung in der Durchführung von Projekten
  • Vernetzungserfahrung, Anzahl der KooperationspartnerIinnen und deren Einbeziehung
  • Ansprache und Zugang zur Zielgruppe / Sprachkompetenzen
  • Erfahrungen in der Sicherstellung von Datenschutz und Cybersicherheit
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden auf Landes- und Bundesebene
  • Erfahrungen in der Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erlebt haben
  • Erfahrung im konzeptionellen, wissenschaftlichen Arbeiten
  • Erfahrungen mit mehrdimensionalen Diskriminierungsphänomenen und Intersektionalität
  • Darlegung der Maßnahme, Instrumente, Umsetzungsschritte, Erfolgskontrolle, Benennung von Zwischenzielen, Ausführungen zum Transfer der Ergebnisse.


Kontaktdaten:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 36 - Kompetenzzentrum für Integration – KfI
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Inbetriebnahme der Meldestellen können Sie sich jederzeit gerne an die Referate 314 (Meldestelle Queerfeindlichkeit; FP-314 [at] mkjfgfi [dot] nrw [dot] de (FP-314@mkjfgfi [dot] nrw [dot] de)) bzw. 624 (antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus, anti-Schwarzen, antiasiatischen inklusive weiterer Formen von Rassismus; FP-624 [at] mkjfgfi [dot] nrw [dot] de (FP-624@mkjfgfi [dot] nrw [dot] de)) des MKJFGFI wenden.
 

⇒ Bitte beachten Sie, dass verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden können.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Grundlage der Förderung sind die Landeshaushaltsordnung (§§ 23, 44 LHO) sowie der Projektaufruf für Einzelprojekte für den Betrieb von Meldestellen. (siehe Downloadbereich)

Die allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind zu beachten.