Landeswärmeplanungsgesetz – Kommunale Wärmeplanung
Das neue Landeswärmeplanungsgesetz verpflichtet die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Auszahlung des Belastungsausgleichs der Gemeinden zuständig.
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