Bezirksregierung
Arnsberg

Bundesförderprogramm Breitbandausbau - Gewerbegebiete

Antragstellung nicht mehr möglich, nur noch Bearbeitung laufender Maßnahmen

Der vorliegende Förderaufruf bezieht sich auf die Förderung von Breitbandinfrastrukturprojekten gem. 5.4 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.

Wer wird gefördert?

Im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Kreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

  1. Wirtschaftlichkeitslücke
    Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreiberinnen und Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet
  1. Betreibermodell
    Gefördert werden Ausgaben für
    • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder
    • die Ausführung von Tiefbauarbeiten und/oder
    • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten
  1. Beratungsleistungen (wenn diese noch nicht in Anspruch genommen wurden)
    Beauftragung externer Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Es muss eine Breitband-Unterversorgung vorliegen (weniger als 30 Mbit/s downstream).
  • Nach dem geförderten Ausbau müssen allen Unternehmen im Gewerbegebiet zuverlässige Bandbreiten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Infrastrukturmaßnahmen

  • bei Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell:
    i.d.R. 50 Prozent; bei Ko-Finanzierung durch das Land NRW i.d.R 90 Prozent
  • Förderhöchstsumme: 1 Millionen Euro (Fördersumme Bund)
  • Bagatellgrenze: 10.000 Euro (Fördersumme Bund)

Für Beratungsleistungen

  • 100 Prozent bis maximal 50.000 Euro

Wie funktioniert das Antragsverfahren zu 1. und 2.?

  • Markterkundungsverfahren (nicht älter als 1 Jahr)
  • Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell durch ein Interessenbekundungsverfahren oder einer Studie
  • Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde des Bundes (ateneKOM)
  • Zuwendungsbescheid des Bundes in vorl. Höhe
  • Antrag zur Ko-Finanzierung mit Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns
  • Durchführung des Vergabeverfahrens (öffentliches Auswahlverfahren)
  • Zuwendungsbescheid des Bundes über die abschließende Höhe (auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses)
  • Zuwendungsbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung