Bezirksregierung
Arnsberg
Antragstellung nicht mehr möglich, nur noch Bearbeitung laufender Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt.

Wer wird gefördert?

Im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaften, insbesondere Kommunen, Kreise, kommunale Zweckverbände und andere kommunale Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

  1. Wirtschaftlichkeitslücke
    Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreiberinnen und Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet
     
  2. Betreibermodell
    Gefördert werden Ausgaben für
     
    • die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder
    • die Ausführung von Tiefbauarbeiten und/oder
    • die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten

     
  3. Beratungsleistungen
    Beauftragung externer Dienstleister zur Vorbereitung und Durchführung

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

  • Es muss eine Breitband-Unterversorgung vorliegen (weniger als 30 Mbit/s downstream)
  • Nach dem geförderten Ausbau müssen allen Haushalten im Projektgebiet mind. 1.000 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen

Wie hoch ist die Förderung?

Für Infrastrukturmaßnahmen

  • bei Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitslücke oder Betreibermodell: i.d.R. 50 Prozent, max. 70 Prozent; maximal 30 Millionen
  • Für Beratungsleistungen 100 Prozent bis maximal 50.000 Euro

Wie funktioniert das Antragsverfahren zu 1. und 2.?

  • Markterkundungsverfahren (nicht älter als 1 Jahr)
  • Wirtschaftlichkeitsabwägung zwischen Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell durch ein Interessenbekundungsverfahren oder einer Studie
  • Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde des Bundes (ateneKOM)
  • Zuwendungsbescheid des Bundes in vorl. Höhe
  • Antrag zur Ko-Finanzierung mit Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns
  • Durchführung des Vergabeverfahrens (öffentliches Auswahlverfahren)
  • Zuwendungsbescheid des Bundes über die abschließende Höhe (auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses)
  • Zuwendungsbescheid des Landes zur Ko-Finanzierung