Zwischennachweis
Information
Der Zwischennachweis ist bei mehrjährigen Maßnahmen im Laufe der ersten vier Monate spätestens bis zum 30.04. nach Ablauf des ersten Haushaltsjahres des Durchführungszeitraums bei der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich vorzulegen. Hierzu sind die Vordrucke „Zwischennachweis Vordruck“ und „Anlage Zwischennachweis“ zu verwenden.
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