Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind zwei Männer in Arbeitskleidung, die sich in einer großen Halle befinden und ein vollständig bearbeitetes Gussteil begutachten.

Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in Kofinanzierung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Die Zuständigkeit bei der Kofinanzierung durch das BAFA bzw. das BiBB sind abhängig von der Zielrichtung des geplanten Projektes.

Dienen die Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist für die Kofinanzierung das BiBB, bei einer überwiegenden Nutzung für Fort- und Weiterbildung das BAFA zuständig.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Trägerinnen bzw. Träger von Berufsbildungsstätten sind, Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung

  • Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS
  • Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Weitere Informationen sind den Leitlinien und Formularen zur Förderung beruflicher Bildungsstätten zu entnehmen.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg