Investitionsförderung von beruflichen Bildungsstätten
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in Kofinanzierung mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS). Die Zuständigkeit bei der Kofinanzierung durch das BAFA beziehungsweise das BiBB sind abhängig von der Zielrichtung des geplanten Projektes.
Dienen die Investitionen überwiegend der Ausbildung ist für die Kofinanzierung das BiBB zuständig. Bei einer überwiegenden Nutzung für Fort- und Weiterbildung ist das BAFA zuständig.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts beziehungsweise im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die Trägerinnen beziehungsweise Träger von Berufsbildungsstätten sind, Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung
- Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS
- Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Weitere Informationen sind den Leitlinien und Formularen zur Förderung beruflicher Bildungsstätten zu entnehmen.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 34
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
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