Bezirksregierung
Arnsberg

Ablauf der Verwaltungsverfahren

Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren); die wesentlichen Schritte sind:

  • Beratung vor Antragsstellung
  • Prüfung der Antragsunterlagen
  • Durchführung des Verwaltungsverfahren (Beteiligung von Behörden und   
  • Fachstellen, Durchführung von Ortsterminen, ggf. Beteiligung der Öffentlichkeit und
  • Durchführung eines Erörterungstermins)
  • Entscheidung

Die Bearbeitung einer Anzeige ist in § 15 Abs. 2 BImSchG geregelt; die wesentlichen Schritte sind:

  • Beratung vor Einreichung der Anzeige
  • Prüfung der Anzeige (ggf. unter Beteiligung von Behörden und Fachstellen)
  • Entscheidung