Ablauf der Verwaltungsverfahren
Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens richtet sich nach den Vorschriften der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren); die wesentlichen Schritte sind:
- Beratung vor Antragsstellung
- Prüfung der Antragsunterlagen
- Durchführung des Verwaltungsverfahren (Beteiligung von Behörden und
- Fachstellen, Durchführung von Ortsterminen, ggf. Beteiligung der Öffentlichkeit und
- Durchführung eines Erörterungstermins)
- Entscheidung
Die Bearbeitung einer Anzeige ist in § 15 Abs. 2 BImSchG geregelt; die wesentlichen Schritte sind:
- Beratung vor Einreichung der Anzeige
- Prüfung der Anzeige (ggf. unter Beteiligung von Behörden und Fachstellen)
- Entscheidung
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