Förderung von Wärmekonzepten
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 2.500 Mitarbeitenden
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden. Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, CO2-armer und CO2-neutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes. Die Konzepte sollen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 hinführen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendiger Vorprüfungen und Untersuchungen zur Konzepterstellung.
In den Konzepten sind die Möglichkeiten
- zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wärme- und/oder Kältebereitstellung und -nutzung,
- zum Einsatz lokaler erneuerbarer Wärmequellen für die betriebliche Produktion,
- zur effizienten elektrischen Wärmeerzeugung auch unter Berücksichtigung von Speichertechnologien und
- zum effizienten Einsatz alternativer Energieträger inklusive nachhaltiger Biomasse
sowie optional
- zur effizienten und CO2-mindernden externen Bereitstellung von Abwärme und/oder zur effizienten und CO2-mindernden Einbindung externer Wärme in die Produktion
jeweils in dieser Reihenfolge zu prüfen. Als sinnvoll erkannte Maßnahmen sollen technisch und betriebswirtschaftlich konzipiert werden. Investitionskosten, Nutzungsdauern, wirtschaftliche Einsparungen sowie Einsparmengen von Brennstoffen sowie Treibhausgas-Einsparungen sind maßnahmenbezogen darzustellen.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 25.000 Euro
Bei Bereitstellung oder Einbindung externer Abwärme beträgt die
- maximale Förderhöhe 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro.
Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die
- maximale Förderhöhe 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 45.000 Euro.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Konzepte, Beratungen und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Die Untersuchungen, Beratungen und Konzeptionen haben durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen.
Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
Die Konzepte müssen sich auf eine oder mehrere Betriebsstätten in Nordrhein-Westfalen beziehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 15. Februar 2024
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: