Förderung von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
Wichtige und allgemeine Hinweise / Aktuelles
Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen inklusive Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen gestellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des MWIKE.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
- Freiberuflich Tätige
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Was wird gefördert?
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit und ohne Eigenversorgung
- Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen
Förderfähig sind Anlagen ab 100 Kilowatt peak installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG in Anspruch nehmen.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montage sowie Kabel und Netzanschluss.
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung:
maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro - Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung:
maximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 500.000 Euro - Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen mit/ohne Eigenversorgung:
maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderung 1.000.000 Euro
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung ist erforderlich.
- Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden. - Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 15. Februar 2024
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