Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Wichtige und allgemeine Hinweise / Aktuelles
Ab sofort können wieder Anträge auf Förderung von Beratungsleitungen zum Photovoltaikausbau gestellt werden. Die Förderung beschränkt sich jedoch auf Planungs- und Beratungsleistungen für den Freiflächen-Photovoltaikausbau.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des MWIKE.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- Unternehmen
- Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
- Machbarkeitsstudien
- Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
- Konzepterstellungen
- Vorplanungsstudien
- Erstellung von Umwelt- und Blendgutachten
- Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit
- Prüfungen des Netzanschlusses sowie
- Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren
zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Studien, Konzepte, Analysen und Gutachten durch qualifizierte externe Berater.
Wie viel Förderung gibt es?
Städte, Gemeinden und Kreise und deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
- maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Die Studien, Beratung und Untersuchungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Die Studien und Beratungen haben durch qualifizierte Beratende zu erfolgen.
- Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren.
- Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
-
vom 15. Februar 2024
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