Bezirksregierung
Arnsberg
Geschäftsmann oder Versicherungsvertreter im Gespräch mit Kunden.

Förderung der Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Klein- und Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von bis zu 10 Millionen Euro

    Die wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellenden muss unter den Abteilungen 1 bis 2 (Land- und Forstwirtschaft) und 10 bis 33 (Verarbeitendes Gewerbe) der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt werden. Eine Liste dieser Abteilungen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

  • technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation 
  • Ausgaben für die Beratungsleistungen und gegebenenfalls notwendige Vorprüfungen und Untersuchungen

Wie viel Förderung gibt es?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:

  • maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 10.000 Euro.

Der förderfähige Tagessatz der Beratungspersonen ist auf maximal 1.500 Euro pro Beratungsperson und Tag beschränkt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen dienen als Einstieg in die nachhaltige Transformation der Produktions- und Geschäftsprozesse und müssen auf das zentrale Klimaschutzziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet sein.

In den Beratungen mit den schriftlichen Handlungsempfehlungen sind grundsätzliche Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Potentialen

  1. zur Steigerung der Energieeffizienz, 
  2. zur Nutzung von Abwärme und 
  3. zur Elektrifizierung beziehungsweise zum Energieträgerwechsel

innerhalb des Betriebs zu identifizieren und diesbezügliche zentrale technologische und betriebswirtschaftliche Herausforderungen, geeignete Technologiepfade und entsprechende übergeordnete Maßnahmen im Zeitverlauf aufzuzeigen. Sollten im Rahmen der Beratungsleistung naheliegende Potentiale zum Einsatzstoffwechsel hin zu nachhaltigeren Rohstoffen und beziehungsweise oder Hilfsstoffen identifiziert werden, können diese mitbetrachtet werden. Der Fokus soll jedoch auf energetischen Maßnahmen liegen. 

Die Beratungen inklusive der schriftlichen Handlungsempfehlungen müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Beratung und Erstellung schriftlicher Handlungsempfehlungen haben durch eine qualifizierte Beraterin beziehungsweise einen qualifizierten Berater zu erfolgen. 

Qualifiziert sind Beratende, wenn sie vergütete fachspezifische Beratungsleistungen im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können und in diesem Zeitraum fachbezogen unternehmerisch tätig waren. 

Die Förderung wird je Unternehmen nur einmal gewährt. 

Die Beratungen müssen sich auf eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen beziehen. 

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  • Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
  • Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
    Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
    Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  • Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
  • Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
  • Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
  • Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.

Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden wurde. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular

Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:

Telefon 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Was sind die rechtlichen Grundlagen?