Grundstücksbezogene Auskünfte
Grundstücksbezogene Auskünfte über Gefährdungspotenziale des Untergrundes erhalten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie deren Bevollmächtigte nach entsprechender Legitimation (Nachweis des Grundeigentums und ggf. Vollmacht der/des Grundeigentümerin/Grundeigentümers) bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW und beim Geologischen Dienst NRW.
Entsprechende Anträge können unmittelbar aus dem Auskunftssystem heraus mit Hilfe des bereitgestellten Online-Antragsformulars verfasst und versendet werden. Für die Erteilung der gewünschten Auskunft wird seitens der Bergbehörde eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30 Euro erhoben.
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