Zertifizierungsverfahren
Das Zertifizierungsverfahren besteht aus folgenden vier Elementen:
Erstgespräch
Erstgespräch zur Abstimmung des Verfahrens.
Dokumentenanalyse
Dokumentenanalyse, bei der sich das Prüfungsteam die für den Circusbetrieb erforderlichen Genehmigungen, Bauabnahmebescheinigung / Baubuch etc. vorlegen lässt. (Schließlich ist die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen, Lehrkräften und Beschäftigten die wichtigste Voraussetzung für die Zertifizierung.)
Bauabnahme
Die eigentliche Bauabnahme erfolgt durch die technischen Behörden der Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder durch Veterinär*innen für den Bereich der Tierhaltung.
Prüfung der pädagogischen Qualität
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Prüfung der pädagogischen Qualität des Circusses:
Dazu führt das Zertifizierungsteam der Bezirksregierung mehrere Besuche während eines Circusprojektes durch, beobachtet die unterschiedlichen Aktionsbereiche, befragt die Beteiligten, bewertet die eingesehenen Aktionen.
Für die Arbeit mit Schulen staatlich zertifizierter Circus
Beim Erreichen der geforderten Wertungen erhält der Circus ein Dokument, das ihn für die Geltungsdauer von vier Jahren als für die Arbeit mit Schulen staatlich zertifizierten Circus ausweist.
Die Bezirksregierung Arnsberg ist in Deutschland die einzige Behörde, die solche Zertifizierungen vornimmt.
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