Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht
Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist gemeinsamer Religionsunterricht für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts kennenlernen und sich mit ihnen auseinandersetzen.
Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingeführt ist. Der Religionsunterricht bleibt auch bei konfessioneller Kooperation bekenntnisorientierter Religionsunterricht und ist damit evangelischer und katholischer Religionsunterricht. Der Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ regelt das Verfahren und die Antragstellung (vgl. BASS 12-05 Nr.1, Absatz 6). Der Antrag auf konfessionelle Kooperation wird digital bei der Bezirksregierung Arnsberg an das Funktionspostfach koko-Ru [at] bra [dot] nrw [dot] de (koko-Ru@bra [dot] nrw [dot] de) gestellt. Die Antragsformulare und eine Anleitung zum Antragsverfahren sind im Downloadbereich zu finden.
Schulen, die eine gültige Dreijahresgenehmigung für den Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht haben, können mit einer einmaligen Erklärung zum Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eine dauerhafte Genehmigung herbeiführen. Die Formulare finden Sie im Downloadbereich unter „Entfristungsformular KokoRu“. Bitte senden Sie die ausgefüllte Erklärung und das als Anlage beizufügenden fachdidaktische Konzept (mit den Vermerken des Fachlehrerwechsels) ausschließlich digital an das Funktionspostfach koko-Ru [at] bra [dot] nrw [dot] de (koko-Ru@bra [dot] nrw [dot] de). Die Entfristung ist mit dem Versand der Erklärung bis auf Weiteres genehmigt.
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