Bezirksregierung
Arnsberg

Interne Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle bei der Bezirksregierung Arnsberg für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen an den öffentlichen Schulen sowie die Beschäftigten in den Zentren für schulfachliche Lehrerausbildung, im Haus Kronenburg und in den unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämtern)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde bekanntermaßen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie am 11. Mai 2023 vom Bundestag verabschiedet und am 12. Mai 2023 vom Bundesrat bestätigt.

Der Gesetzgeber will dadurch Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (sog. Whistleblowern) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen in Unternehmen oder in einer Behörde sollen dazu interne, als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblowerinnen und Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Meldefähig sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Korruptionssachverhalte oder allgemein Verstöße, die strafbewehrt oder – unter gewissen Voraussetzungen – bußgeldbewehrt sind, Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, Verstöße gegen Vorgaben zum Umweltschutz, zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit oder etwa auch Äußerungen  von  Beamtinnen  und  Beamten,  die  einen  Verstoß  gegen  die  Pflicht  zur  Verfassungstreue darstellen. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen an den öffentlichen Schulen sowie die Beschäftigten in den Zentren für schulfachliche Lehrerausbildung, im Haus Kronenburg und in den unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämtern) nimmt die Bezirksregierung Arnsberg vorübergehend die Funktion der internen Meldestelle wahr. Diese Stelle ist dem dortigen Dezernat 14 angegliedert. Das Land Nordrhein-Westfalen hält im Übrigen keine externe Meldestelle vor, daher ist es hinweisgebenden Personen unbenommen, sich – je nach Art des zu meldenden Verstoßes – an die entsprechende Stelle beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder dem Bundeskartellamt zu wenden.

Als Meldekanäle für die interne Meldestelle stehen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern

  • ein Funktionspostfach, das wegen der datenschutz- und informationssicherheitsrechtlichen Regelungen nur zur direkten Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen in der Meldestelle geeignet und nicht für konkrete Hinweise genutzt werden kann (hinweisgeberstelle-msb [at] bra [dot] nrw [dot] de (hinweisgeberstelle-msb@bra [dot] nrw [dot] de)),
  • die postalische Übersendung (Sendungen bitte mit dem Zusatz: "Persönlich" oder "Vertraulich" versehen) an die Adresse: 
    Bezirksregierung Arnsberg
    - Interne Meldestelle für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen sowie die Beschäftigten in den Zentren für schulfachliche Lehrerausbildung, im Haus Kronenburg und in den unteren Schulaufsichtsbehörden (Schulämtern) -
    Seibertzstraße 1
    59821 Arnsberg
  • oder auch die persönliche Vorsprache bei oder die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Team der Meldestelle (unter 02931 82-7670) zur Verfügung.

Darüber hinaus steht es Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern natürlich frei, sich auch direkt an die externen Meldestellen des Bundes zu wenden: