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Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 5 - Schulwechsel
Für die Aufnahme an Schulen ist die Schulleitung zuständig. Gegen die Nichtaufnahme kann Widerspruch bei den Schulen eingelegt werden. Sollte die Schule dem Widerspruch nicht abhelfen können, ist die Bezirksregierung für die weitere Entscheidung zuständig.