Bezirksregierung
Arnsberg
Drei eng beieinander stehende Kinder, die Schulranzen tragen und in die Ferne schauen.

Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 5 - Schulwechsel

Für die Aufnahme an Schulen ist die Schulleitung zuständig. Gegen die Nichtaufnahme kann Widerspruch bei den Schulen eingelegt werden. Sollte die Schule dem Widerspruch nicht abhelfen können, ist die Bezirksregierung für die weitere Entscheidung zuständig.