Bezirksregierung
Arnsberg

Technisches Berufskolleg II (Abschluss ab 2010)

Das Zeugnis kann u.U. in Verbindung mit dem Nachweis über eine zusätzliche Praxis (ein mind. halbjähriges einschlägiges (zum Schulabschluss) Praktikum oder eine zusätzlich abgeschlossene Berufsausbildung (zusätzlich zum Assistentenabschluss) oder einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 2 Jahren) anerkannt werden.

Für die bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife ist für Ihren Abschluss Ihre alte Schule in Baden-Württemberg zuständig.

Bei Nachweis der erforderlichen zusätzlichen Praxis wenden Sie sich Zwecks der Anerkennung an Ihre alte Schule in Baden-Württemberg. Ohne Nachweis der zusätzlichen Praxis kann keine Anerkennung erfolgen.