Bezirksregierung
Arnsberg

Abendgymnasium

Eine Anerkennung der Fachhochschulreife ist nicht erforderlich.

Reichen Sie bei der Hochschule bitte das Zeugnis der Fachhochschulreife aus Baden-Württemberg ein, dass Ihnen die Schule nach Ableisten des berufspraktischen Teils ausgestellt hat. Dieses Zeugnis enthält den Vermerk über die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.