01 - Deutsch
Allgemeine Informationen zur Prüfungserstellung im Fach Deutsch:
Die Textlängen sind so zu bemessen, dass sie sich in einem Umfang von ca. 600 – 900 Wörtern bei Sachtexten und fiktionalen Texten bewegen, mit Ausnahme von Gedichten. Im Rahmen von Werbeanzeigen liegt der Umfang bei ca. 90 Wörtern. Sie können – unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit sowie der Komplexität des Textes – in Ausnahmefällen davon abweichen.
Bitte prüfen Sie anhand des jeweils aktuellen Bildungsplanes, welcher der nachstehenden Bildungsgänge für Ihre jeweilige Prüfung relevant ist.
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Interne Hinweise: VP-A-D-C-KO
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Interne Hinweise: VP-A-D-C-KO
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Interne Hinweise: VP-A-D-C-NIKO
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Interne Hinweise: VP-A-D-D-FOS13
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Interne Hinweise: VP-A-D-E