Berufskollegs
Gemäß Landespersonalvertretungsgesetz setzen wir uns als Personalrat dafür ein, dass
- geltende Rechte der Beschäftigten umgesetzt werden,
- berechtigte Anregungen und Beschwerden bei der Bezirksregierung berücksichtigt werden,
- Maßnahmen beantragt werden, die den Beschäftigten, der Dienststelle oder dem Gemeinwohl dienen.
Wir haben gesetzliche Beteiligungs- und Informationsrechte, z. B. bei den folgenden Maßnahmen:
- Einstellungen, Einstufungen
- Abordnungen, Versetzungen
- Beförderungen
- Fortbildungsangelegenheiten
- Amtsärztliche Untersuchungen und vorzeitige Zurruhesetzungen
- Teilzeitbeschäftigung
- Gesundheit von Lehrkräften
Sofern Sie Fragen zu einem dieser Themen oder einem anderen dienstlichen Aspekt haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei Bedarf.