Gendersensible Bildung
Zum Bildungsauftrag der Schulen in Nordrhein-Westfalen gehört die Aufgabe, den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu beachten und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen beseitigt werden (§ 2 Abs. 7 Schulgesetz). Ziel ist es, die einschränkenden Wirkungen von Geschlechterstereotypen zu erkennen und die Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und Interessen zu fördern.
Gendersensible Bildung ist somit ein Querschnittsthema aller Ebenen der Schulentwicklung:
Unterrichtsentwicklung - Organisationsentwicklung - Personalentwicklung
Schule unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, individuelle Potenziale ohne Einschränkungen geschlechterbezogener Erwartungen und Benachteiligungen zu entfalten. Das einzelne Kind steht im Mittelpunkt der Betrachtung.
Haltungen und Kompetenzen, die auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ausgerichtet sind, werden in der Schule gezielt entwickelt und gestärkt.
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