
©chinnarach - stock.adobe.com
Reisekostenerstattung an Lehrkräfte für Schulfahrten
Schulleitungen können für durchgeführte Klassenfahrten der Lehrkräfte Haushaltsmittel aus dem jährlichen Schulbudget beantragen. Die Mittel sind als Auslagenersatz für die entstandenen Reisekosten bestimmt.
Lehrkräfte, die Erstattungen beanspruchen, müssen hierfür das nebenstehende Formular ausgefüllt an die Bezirksregierung senden (Rechnungsbelege sind beizufügen).
Ältere Antragsvordrucke auf Reisekostenerstattung werden ab dem 15.05.2022 nicht mehr angenommen!
Bitte nutzen Sie bei Anfragen diese E-Mail-Adresse: schulfahrten [at] bra [dot] nrw [dot] de (schulfahrten@bra [dot] nrw [dot] de)
Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.