Vertretungstätigkeiten/Vertretungsunterricht im Bereich Schule
An den Schulen kann aufgrund Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit usw. Stammpersonal ausfallen. Deshalb besteht zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen im Land NRW die Möglichkeit, befristete Ausfälle durch die Einstellung von Vertretungskräften zu kompensieren.
Die Bezirksregierung betreut hierbei interessierte Bewerber*innen, Schulleitungen und Vertretungskräfte.
Dies gilt jedoch nicht für Grundschulen: Hier nehmen die Schulämter (angesiedelt bei den Kreisen und kreisfreien Städten) diese Aufgabe wahr.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: