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Fahrkostenerstattung für Auszubildende
Berufsschüler*innen, die eine Fachklasse außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen und deshalb auswärts wohnen müssen, können für die Teilnahme an den Unterrichtsblöcken einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Der Höchstbetrag liegt bei 50 Euro. Voraussetzungen sind:
- Ausbildungsvertrag in einem sogenannten Splitterberuf,
- mangelnde Beschulungsmöglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen,
- Beförderungskosten übersteigen den Eigenanteil von 50 Euro.
Im Laufe eines Schuljahres werden die Kosten der wirtschaftlichsten Beförderung für bis zu vier Hin- und Rückfahrten berücksichtigt.