Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Autoschlüssel umgeben von Geldscheinen.

Fahrkostenerstattung für Auszubildende

Berufsschüler*innen, die eine Fachklasse außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen und deshalb auswärts wohnen müssen, können für die Teilnahme an den Unterrichtsblöcken einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten stellen. Der Höchstbetrag liegt bei 50 Euro. Voraussetzungen sind:

  • Ausbildungsvertrag in einem sogenannten Splitterberuf,
  • mangelnde Beschulungsmöglichkeit im Land Nordrhein-Westfalen,
  • Beförderungskosten übersteigen den Eigenanteil von 50 Euro.

Im Laufe eines Schuljahres werden die Kosten der wirtschaftlichsten Beförderung für bis zu vier Hin- und Rückfahrten berücksichtigt.