Bezirksregierung
Arnsberg
24.08.2024

Antrag der RWE Power AG auf „Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme“

Veröffentlichung der Planunterlagen

Die RWE Power AG (RWE Platz 2, 45141 Essen) hat im Zuge der absehbaren Beendigung der Braunkohlengewinnung im Rheinischen Braunkohlenrevier den Antrag vom 26.06.2024 auf Zulassung des „Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme“ gestellt, für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren entsprechend der §§ 52 Abs. 2a i. V. m. 57a Bundesberggesetz (BBergG) durchzuführen ist. Zu den Bestandteilen der Rheinwassertransportleitung zählen u. a. das Entnahmebauwerk im Uferbereich des Rheins in Dormagen, ein Pumpbauwerk in Dormagen, ein Verteilbauwerk in Grevenbroich (Allrath) und ein Auslaufbauwerk am Tagebau Hambach in Elsdorf.

Die Antragstellerin hat den Antragsunterlagen einen UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beigefügt. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus §§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG i. V. m. § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVPV-Bergbau), Nr. 19.8.1 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 3 UVPG.

Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. 

Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Der Antrag steht in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 08.10.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter

zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Als zusätzliches Informationsangebot besteht die Möglichkeit den Antrag

  • bei der Gemeinde Rommerskirchen
  • bei den Städten Bedburg, Bergheim, Dinslaken, Dormagen, Duisburg, Düsseldorf, Elsdorf, Emmerich am Rhein, Grevenbroich, Kalkar, Kleve, Krefeld, Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Rees, Rheinberg, Voerde, Wesel, Xanten

physisch einzusehen. Maßgeblich sind jedoch die im Internet veröffentlichten Unterlagen.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich zum 08.11.2024, bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Auslegungsstellen Einwendungen vorbringen. Hierzu wird auf die detaillierten Ausführungen im Bekanntmachungstext verwiesen.