Bezirksregierung
Arnsberg
05.10.2024

21. Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis in den Städten Lippstadt, Erwitte und Werl

Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) 

Inhalt der Planänderung

In den Städten Erwitte und Lippstadt stehen aktuell Wohnbauflächen nur noch in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung. Da der rechtskräftige Regionalplan ebenfalls keine ausreichenden Reserven mehr innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) enthält, um für den absehbaren Wohnbauflächenbedarf ein ausreichendes Angebot im Flächennutzungsplan zu sichern, ist eine Neufestlegung bzw. Erweiterung dieser erforderlich. 
Auch in Werl-Westönnen fehlen Wohnbauflächen. Zwar verfügt der Stadtteil noch über ASB-Reserven. Eine Umsetzung dieser ist aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit jedoch nicht möglich, so dass auch hier eine Neufestlegung bzw. Erweiterung des ASB erforderlich ist. Parallel sollen im Rahmen einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung die ASB-Reserven zurückgenommen und dem regionalplanerischen Freiraum zugeführt werden.

Gegenstand der geplanten Änderung ist:

  1. die Erweiterung des ASB Kernstadt im Norden von Erwitte um ca. 2,3 ha (Änderungsbereich 1); der rechtsverbindliche Regionalplan legt hier Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) fest.
  2. die Erweiterung des ASB Bad Westernkotten im Nordwesten um ca. 4,0 ha (Änderungsbereich 2) und im Nord um ca. 3,9 ha (Änderungsbereich 3); der rechtsverbindliche Regionalplan legt hier jeweils AFAB fest.
  3. die Erweiterung des ASB „Kernstadt“ im Norden von Lippstadt um ca. 6,0 ha (Änderungsbereich 4); der rechtsverbindliche Regionalplan legt hier AFAB fest.
  4. die Erweiterung des ASB Westönnen im Osten um ca. 2,5 ha (Änderungsbereich 5); der rechtskräftige Regionalplan legt hier AFAB fest. Gleichzeitig soll dieser ASB im Westen um ca. 4,5 ha (Änderungsbereich 6) zurückgenommen und als AFAB festgelegt werden.

Eine Erweiterung der textlichen Ziele ist nicht vorgesehen.

Im Rahmen der Unterrichtung gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) wird die beabsichtigte Änderung des Regionalplanes Arnsberg – Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Im formellen Aufstellungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes (gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG). Nach einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss des Regionalrates sowie der Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG wird hierzu Gelegenheit bestehen. Informationen zum Verfahrensstand sind auch jederzeit einsehbar auf der Seite zu den Änderungsverfahren für den Regionalplan.