Bezirksregierung
Arnsberg
Einige Ampullen mit Warnhinweisen und bunten Flüssigkeiten

Chemikalien und Biozide: Herstellung und Vertrieb

Wer Chemikalien und Biozide (wie zum Beispiel Mittel zur Insektenbekämpfung oder -abwehr) herstellt, in die Europäische Union importiert oder mit ihnen handelt, muss verschiedene nationale und europäische Vorschriften beachten.

Zuständigkeiten

Die Bezirksregierung Arnsberg

  • überwacht die Einhaltung der Vorschriften bei Herstellenden, Importierenden und im Großhandel mit Sitz im Regierungsbezirk,
  • führt im Regierungsbezirk stichprobenartig Marktkontrollen im Großhandel durch,
  • steht für alle Fragen zu Herstellung, Import und Vertrieb von Chemikalien und Bioziden zur Verfügung 
  • geht Beschwerden über Verstöße nach,
  • bearbeitet Anzeigen und erteilt Erlaubnisse nach Chemikalienverbotsverordnung, wenn der Antragstellende Hersteller, Importierender oder Großhändler ist (Antragsformulare finden sich rechts im Downloadbereich (Anlage 1A, 1E).

Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, i.d.R. die Gesundheitsämter 

  • überwachen die Einhaltung der Vorschriften im Einzelhandel,
  • erteilen die Erlaubnis, die nach § 6 der Chemikalienverbotsverordnung benötigt wird, um Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, an Endverbraucher*innen abzugeben oder für Dritte bereitzustellen (z. B. akut toxische, krebserzeugende, organschädigende Stoffe oder Gemische),
  • sind Adressat für diejenigen Einzelhändler*innen, die nach § 7 der Chemikalienverbotsverordnung ihre Tätigkeit anzeigen müssen, weil sie Stoffe oder Gemische, für die in Anlage 2 auf diese Vorschrift verwiesen wird, an Wiederverkäufer*innen, berufsmäßige Verwender*innen oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben.

Für die Abnahme von Sachkundeprüfungen und die Ausstellung von Prüfzeugnissen nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung, ohne die niemand sehr gefährliche Stoffe oder Zubereitungen abgeben darf, ist in NRW landesweit die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz/arbeitsschutz-staetten/chem…;

 

Leitfäden, Arbeitshilfen und Rechtsgrundlagen

Wichtige Rechtsgrundlagen für den Bereich Chemikaliensicherheit und Biozid-Recht sind zum Beispiel national

  • das Chemikaliengesetz,
  • die Chemikalienverbotsverordnung,
  • die Biozid-Zulassungsverordnung und
  • die Biozid-Meldeverordnung

sowie EU-weit

  • die REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien,
  • die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
  • die POPs-Verordnung über persistente organische Schadstoffe,
  • die PIC-Verordnung über den grenzüberschreitenden Chemikalienhandel,
  • die Marktüberwachungsverordnung und
  • die Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten sowie die dazugehörigen Review-Verordnungen.

Sie und andere Rechtsgrundlagen finden sich zusammen mit Leitfäden und Arbeitshilfen im Internet über

  • das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
  • den Reach-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden und
  • das "Gemeinsame Kompetenz-Center REACH-Net", an dem Expert*innen aus Interessenverbänden, Unternehmen, Beratungsgesellschaften, Behörden und der Wissenschaft mitwirken.