Wohngeld
Zweck des Wohngeldes ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Somit stellt Wohngeld ein wesentliches Element im Netz sozialer Leistungen dar. Wohngeld wird als Zuschuss für die Wohnkosten gezahlt. Wohnkosten können die Miete für Wohnraum oder die Lasten des Eigentums an selbst genutztem Wohnraum sein.
Zum 1. Januar 2015 ist das Widerspruchsverfahren im Bereich des Wohngeldrechts wiedereingeführt worden. Die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne übersenden den Widerspruch bei Nichtabhilfe zur Entscheidung an die Bezirksregierung Arnsberg. Für die kreisangehörigen Kommunen sind die Kreisverwaltungen zuständige Widerspruchsbehörden.
Empfänger*innen von Ausbildungsförderung sowie von bestimmten sozialen Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind oftmals vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
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