Bezirksregierung
Arnsberg

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) fördert unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Ausgaben zur Umsetzung ESF-kofinanzierter Arbeitsmarktpolitik des Landes sowie damit in Verbindung stehende Ansätze, Vorhaben und Programme in den Regionen Nordrhein-Westfalens.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Trägerinnen und Träger der Regionalagenturen und Regionalagenturen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Regionalagenturen stellen sicher, dass

  • Ansprechpartner*innen für Trägerinnen und Träger, Betriebe und weitere Interessierte zur Verfügung stehen.
  • zum Fördergegenstand informiert und beraten wird.
  • Strukturen vorhanden sind, um regionale Entscheidungen vorzubereiten und einzuholen.
  • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Wie kann gefördert werden und wie hoch ist die Förderung?

Art und Umfang sowie die Höhe der Förderung sind der Förderrichtlinie in der derzeit gültigen Fassung zu entnehmen:
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Beginn der Maßnahme.

Wo erhalte ich nähere Informationen zur Antragsstellung?

Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg